DIE NEUESTE VERARSCHUNG SEIT ES VIDEOS GIBT...

DIESMAL: NIGHTMARE CINEMA

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Nachtrag (wer den Bericht nicht kennt, erst Bericht lesen - weiter unten):

Wie mir nach der Veröffentlichung dieses Berichtes von zahlreichen Leuten gesagt wurde, werden diese unten näher beschriebenen Machwerke auch ungeniert als Verleihfassungen in Videotheken angeboten. Dabei sind u.a. die Titel X-TRO, PSYCHO EYES, KUNG FU ZOMBIES, KOMMANDO DES SCHRECKENS, etc.

Dabei steht auf den Kassetten ausdrücklich: "...Nur zum persönlichen bestimmungsgemäßen Gebrauch. Jede andere Nutzung ist unzulässig und wird strafrechtlich verfolgt." Das bedeutet wenn ich die Kassette als Türstopper benutze oder als Spielzeug für meine Katze, werde ich strafrechtlich verfolgt (was bei der miesen Qualität dieses Schundes eigentlich näher liegt, oder sollte mit dem bestimmungsgemäßen Gebrauch etwa genau das gemeint sein? Und ich Depp lege die Kassette in den Recorder und schaue mir diese Streifen auch noch an!).

Eine Nachfrage bei dem IVD und der GVU ergab nun folgendes: Urheber dieser Tapes ist die Handelsagentur Dominik (in die Schlagzeilen geraten als Großhändler für strafverfolgte Astro-Ware). Fakt ist, das der Begriff NIGHTMARE CINEMA weder im deutschen, noch im schweizer Handelsregister eingetragen ist (als Vergleich: ASTRO DISTRIBUTION GMBH ist dort wohl vertreten, noch mit Anschrift in Habichtswald/Ehlen). Eine Firma muß man aber auch nicht im Handelsregister eintragen lassen, genausowenig muß man die Lizenzrechte bei der GVU anmelden, wobei diese Firma der GVU bekannt ist. Auch die FSK-Zeichen auf den Kassetten sind kein Werbegag oder Augenwischerei sondern wurden wirklich von der FSK so abgesegnet. Als Großhändler darf man diese Titel soweit lizensiert natürlich auch in Videotheken einsetzen.

Das man aus produktionstechnischer Sicht hier nur billige Drittkopien ohne deutsches Masterband herstellt ist soweit nicht strafbar. Auch die irreführenden Zusätze "Uncut Version", "Unzensiert" oder "Special Version" sind vom Gesetzgeber her nicht geschützt oder genormt und dürfen wahllos verwendet werden. Das der Fan mit solchen Ausdrücken etwas besonderes verbindet ist irrelevant.

Jetzt vermarkten diese Typen auch noch DVD's! Vorsicht! DEVILS HAND (der neueste Streich) ist der alte MACABRA - DIE HAND DES TEUFELS und ich will wirklich nicht wissen, welche Qualität hier auf DVD unters Volk gejubelt wird. Natürlich alles in SPECIAL VERSION und besonders UNCUT! (an dieser Stelle könnte ein galliges Lachen meinerseits ertönen).

Boykottiert solchen Müll sonst habt ihr nichts besseres verdient! Ach ja, bei dem alten Film GAMERA VS. BARUGON (alter deutscher Kinotitel: GODZILLA - DER DRACHE AUS DEM DSCHUNGEL) haben diese Idioten sogar völlig falsche Filmfotos auf die Rückseite des Covers gedruckt, damit man wirklich glaubt das sei ein GODZILLA-Film. Da kommt Godzilla gar nicht drin vor!!!

Hier haben wir wieder einmal eine Firma die nur die schnelle Mark (bzw. den schnellen EURO) mit minderwertiger Qualität machen will.

Rein rechtlich leider eine saubere Sache, somit ist diese Glosse beendet.

 

NIGHTMARE CINEMA

Wie mache ich ganz viel Kohle mit alten Filmen, ohne das Risiko wie ASTRO oder SCREEN POWER einzugehen, bei jedem Titel angezeigt zu werden?

Ganz einfach: Ich nehme mir ein paar "verschollene" Filme, erwerbe die Rechte an diesen abgelaufenen Perlen (ich setze dies mal voraus, kann auch sein das die Rechte gar nicht ordnungsgemäß erworben wurden!) und bringe sie mit FSK-Freigabe wieder auf den Kaufmarkt (Verleihmarkt sollen sie auch sein, aber dies dürfte dann nicht lizensiert und somit illegal sein). Dann suche ich mir noch einen tollen Namen, der bei den Fans auch zieht und nicht gerade die Jugendschützer hellhörig werden lässt und fertig ist das Ganze.

Welche Filme sind wohl auf dem deutschen Markt nur noch als Rarität erhältlich? Nun z.B. der nette und damals sehr unterschätzte X-TRO genauso wie der schöne MAUSOLEUM (wo einem Friedhofsangestellten in Slowmotion das Hirn aus dem Kopf platzt und ein weiblicher Dämon mit menschenfressenden Brüsten sein Unwesen treibt), oder auch solche Perlen wie MORDLUST (ein Kammerspiel mit Ann Southern und dem jungen John Savage).

Doch wie bringe ich die Gemeinde dazu, diese Filme in schlechter Qualität und hirnrissigen Covern zu kaufen?? Nun, ich schreibe einfach ganz frech "Uncut-Version" auf das Cover, so geschehen bei X-TRO. Dabei handelt es sich nur um die alte deutsche Videofassung und keineswegs um die Uncut-Fassung.

Das erzeugt natürlich etwas Unmut in der Käufergemeinde und beim nächsten Titel muß man sich etwas anderes einfallen lassen. Also schreibt man bei MAUSOLEUM, den man unter dem Titel DEADHOUSE - DIE GRUFT DES GRAUENS auf den Markt bringt, lieber "Ungekürzte Fassung" drauf. Ungekürzt gegenüber welcher Version lässt man offen. Gegenüber der FSK 12 Sonntagnachmittag-im-Fernsehprogramm-Version? Der alten Videofassung? Der deutschen Kinofassung? Der ausländischen Originalfassung? Damit hat man ein gutes Polster gegenüber der aktuellen Rechtssprechung und Käuferverdummung und trotzdem viele, die diese imäginäre neue Fassung wenigstens einmal vergleichen wollen.

Das Schlagwort "Ungekürzte Fassung" ist klasse, aber auch wieder schnell abgenutzt, also muß man sich noch etwas anderes einfallen lassen. So kann man dann beim Film MORDLUST, der bei dieser Hinterhoffirma nun PSYCHO EYES heißt, das lustige Kürzel bzw. Schlagwort SPECIAL VERSION lesen. Die Verantwortlichen haben sich wohl auch totgelacht bei diesem genialen Einfall ihre Kunden wieder einmal nach Strich und Faden zu verarschen. Denn diese SPECIAL VERSION hat nur ein besonders SPECIAL FUCKING DRITTKOPIE-BILD und man war sogar so SPECIAL DÄMLICH das Original-Logo von Silwa-Video am Ende nicht zu entfernen!

rares altes deutsches SILWA-Video Nightmare Cinema-Video
Das alte deutsche SILWA-Video unter dem Titel MORDLUST war damals ohne FSK-Freigabe (weder auf dem Cover noch vor dem Film auf dem Band) schon völlig ungeschnitten gegenüber der US-Videoversion THE KILLING KIND.

Das Tape von NIGHTMARE CINEMA mit dem Zusatz SPECIAL VERSION ist nur eine schlechte Drittkopie des ursprünglichen deutschen Videobandes (wahrscheinlich auch nicht von einem Master gezogen, sondern von einer Videokassette!). Genau das wird wohl auch das SPECIAL an diesem Murks sein.

Also VORSICHT! Man sollte alle Erzeugnisse dieser ominösen Firma dringendst meiden! Diese Versionen sind keineswegs nachbearbeitet, digital remastert oder haben sonstige Special Features. Sie haben alle (zumindest die, die ich gesehen habe und das reicht völlig) ein mieses Bild mit einigen Dropouts (wohl von der Original- abgenudelten Videoversion) und sind keineswegs UNCUT oder SPECIAL! Auch sollte man nun generell bei Händlern die solche Filme anbieten sehr mißtrauisch sein, denn diesen Händlern liegen ihre Kunden nicht sehr am Herzen!

Es sollte einmal geprüft werden ob solche Zusätze auf Videocover wie "UNGEKÜRZTE FASSUNG" und gerade "SPECIAL VERSION" nicht der arglistigen sowie vorsätzlichen Kundentäuschung dienen! Somit wäre das Delikt eines vorsätzlichen Betruges der Inhaberfirma, als auch das Delikt eines Betruges für einfache Reseller offensichtlich.

Eine Stellungsnahme der Firma, gerade hinsichtlich der SPECIAL VERSION ist jederzeit SPECIAL willkommen.

Der Begriff NIGHTMARE CINEMA ist da schon richtig gewählt, denn die Erzeugnisse (nicht die Filme selbst) sind wahrlich ALPTRAUM-KINO!

 

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